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Stiftungsvorstand kann sozialversicherungsfrei tätig sein

Ein die Stiftung in eigener Verantwortung leitender Vorstand, der seine Tätigkeit nicht ausschließlich am Sitz der Stiftung ausübt, keinen Weisungen unterliegt (auch nicht durch Vorstandsbeschlüsse) und zudem die Befugnis zur Änderung der Stiftungssatzung hat, ist mit seiner jährlichen Vergütung von 30.000 EUR zzgl. eines Sitzungsgeldes von 3.000 EUR je Vorstandssitzung nicht sozialversicherungspflichtig.

SG Münster, Urteil v. 20.11.2025 - S 14 BA 13/25.

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