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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseStiftungsaufsicht kann Organfehlbesetzungen verhindern Gegen eine satzungswidrige Vorstandsbesetzung kann die Stiftungsaufsicht im Wege sofort vollziehbarer Anordnungen vorgehen, um interessengeleitete, für die Stiftung nachteilige Vorstandsbeschlüsse zu vereiteln. VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 18.12.2020 - 6 B 48/20. |
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