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Unternehmenskauf: Rücktrittsrecht bei falschen Angaben

Bei einem Unternehmensverkauf ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, den Käufer auch ungefragt über konkrete Vorkommnisse zu informieren, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind. Die Täuschung mittels unwahrer, irreführender Angaben entfällt nicht dadurch wieder, dass die dem Käufer übergebenen Geschäftsunterlagen kein klares, vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ergeben. Der Käufer kann in diesem Fall trotz eines vertraglichen Haftungsausschlusses vom Unternehmenskaufvertrag zurücktreten.

OLG München, Urteil v. 03.12.2020 - 23 U 5742/19.

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