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Getränkeausschank ohne Gewinnerwartung bedarf keiner Konzession

Nur ein gewerblich betriebener Gaststättenbetrieb bedarf einer Konzession. Insbesondere Bagatellbetriebe, die ohne die in der Regel zu vermutende Gewinnerzielungsabsicht geführt werden, benötigen keine Gaststättenkonzession.

VG Freiburg, Urteil v. 23.09.2016 - 4 K 2257/15

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