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Auszahlung des Versorgungsguthabens ist Arbeitslohn

Die Auszahlung des Versorgungsguthabens nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL ist neben den zuvor versteuerten Umlagezahlungen lohnsteuerpflichtig.

BFH, Urteil vom 07. Mai 2009 - VI R 16/07

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