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Durch Systemwechsel bedingte Nachzahlungen sind lohnsteuerfrei

Wenn im Rahmen eines Betriebsübergangs Versorgungsansprüche von Arbeitnehmern entfallen, die der alte Arbeitgeber bereits lohnversteuert hat, sind Zahlungen des neuen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse (Versicherung) zum Ausgleich der Versorgungsausfälle nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Finanzgericht Köln, Urteil v. 17. Januar 2001 - 11 K 793/98

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