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(1 - 10)
Arbeitsverhältnis: Sozialversicherungs-Einstufung irrelevant
Ob eine Dozentin als Arbeitnehmerin oder freie Mitarbeiterin einzustufen ist, richtet sich nach eigenständigen arbeitsrechtlichen Kriterien und nicht nach der restriktiveren sozialversicherungsrechtlichen Einordnung. Eine selbständige Dozentin kann daher nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.12.2024 - 2 Ta 5/24.
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