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Mit Geschäftsführerdienstvertrag endet Arbeitsverhältnis

Mit dem schriftlichen Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages enden in aller Regel die Schutzwirkungen eines früheren Arbeitsverhältnisses.

BAG, Beschluss vom 03. Februar 2009 - 5 AZB 100/08

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