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Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mitbestimmungspflichtig

Zwar sind Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Die Mitbestimmungspflicht der Beschäftigung ergibt sich aber aus der weisungsgebundenen Eingliederung in den Betrieb.

BAG, Beschluss vom 02. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06

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