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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseArbeitsgerichte für Ausbildung zum Altenpfleger zuständig Bei Streitigkeiten aus einem Schulungsvertrag über die Ausbildung zum Altenpfleger sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig. LAG Chemnitz, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 Ta 39/06 |
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