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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseÄnderungskündigung bei unkündbaren Arbeitnehmern Bei der außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung eines tariflich nicht ordentlich kündbaren Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber alles Zumutbare unternommen haben, um die Vertragsänderung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 64/05 |
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