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Mitgliedschaftsgarantie des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband unwirksam

Regelungen, Abreden und Vereinbarungen, zum Beispiel zwischen Arbeitgebern und Betriebs- oder Personalräten, mit denen die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem bestimmten Arbeitgeberverband auf Dauer garantiert wird, sind mit Art. 9 Abs. 3 GG unvereinbar und daher unwirksam.

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Dezember 2005 - 3 Ta BV 20/05

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