Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(111 - 120)
Sanierung durch Übernahme von Arbeitnehmern in Auffanggesellschaft
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auffanggesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft) können einen dreiseitigen Vertrag mit dem Inhalt schließen, dass der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben und ein befristeter Arbeitsvertrag mit der Auffanggesellschaft neu vereinbart wird. Dadurch wird nicht gegen § 613a BGB verstoßen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04
|