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Kein gemeinsamer Betrieb trotz umsatzsteuerlicher Organschaft

Aus dem Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ergibt sich nicht zwingend, dass die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bilden.

BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 38/04

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