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Keine Unkündbarkeit nach Widerspruch gegen Betriebsübergang

Ein wegen seiner Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung unkündbarer Arbeitnehmer eines diakonischen Trägers kann mit sozialer Auslauffrist außerordentlich gekündigt werden, wenn für ihn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht, nachdem sein Betriebsteil auf einen anderen Träger überging und er dem Betriebsübergang widersprach.

Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 06. Juli 2004 - I 0124/K7-04 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 und BAG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01

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