![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAusstieg aus nachwirkenden BAT-Vergütungsstrukturen Wenn nach Kündigung eines Tarifvertrages die Entlohnungsgrundsätze geändert werden sollen, z.B. die Gehaltsdifferenzierung nach Lebensaltersstufen, unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats. BAG; Urteil vom 02. März 2004 - 1 AZR 271/03 |
||||||||||||
| © 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn | 9.02.2026 |