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Geschäftsführer haftet für Verlust der Gemeinnützigkeit
Angestellte Geschäftsführer haben eine eigenständige Vermö-gensbetreuungspflicht. Falls sie wissentlich eine Mittelfehlverwendung veranlassen, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt, greift keine tarifvertragliche Ausschlussfrist, sondern die allgemeine Verjährungsfrist von 10 Jahren und erstreckt sich die Haftung auch auf die Steuernachzahlungen wegen des Verlustes der Steuerbegünstigung.
LAG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2023 - 16 Sa 1733/22 (AWO).
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