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Mindestlohn für Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram

Nur ein Verein, der ein hinreichendes Maß religiöser System-bildung und Weltdeutung aufweist, kann sich auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften berufen. Andernfalls kann er mit seinen Mitgliedern keine fremdbestimmte, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Zu solchen Arbeitsdiensten verpflichtete Vereinsmitglieder sind daher nach dem Mindestlohngesetz zu vergüten.

BAG, Urteil v. 25.04.2023 - 9 AZR 253/22.

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