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Kündigung der eine Impfung ablehnenden Medizinerin

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ist auch unabhängig von der später in Kraft getretenen gesetzlichen Impfpflicht wirksam, wenn wesentliches Motiv für die Kündigung nicht die Impfverweigerung ist, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.

BAG, Urteil v. 30.3.2023 - 2 AZR 309/22.

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