RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Kündigung wegen Strafanzeige kann unzulässig sein

Die Erstattung einer Strafanzeige ohne vorherigen Versuch einer innerbetrieblichen Klärung rechtfertigt keine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers, wenn mit einer neutra-len, unvoreingenommenen Aufarbeitung der Vorgänge innerhalb des Betriebs oder Unternehmens nicht zu rechnen ist, weil sich beispielsweise die Vorwürfe direkt gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten richten.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.8.2023 - 5 Sa 172/22.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 01.09.2025