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Geringe Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen

Die einer betriebsbedingten Kündigung zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung muss nicht - etwa aus wirt-schaftlichen Gründen - dringend erforderlich sein. Der Arbeit-geber darf auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen treffen, sofern der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass diese offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, Aufgaben auf andere Konzernunternehmen zu verlagern, ohne dass dies zu einer Kostenersparnis führen oder er dem aus diesem Grunde betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter eine Beschäftigungsmöglichkeit in der anderen konzernangehörigen Gesellschaft anbieten müsste.

BAG, Urteil v. 28.2.2023 - 2 AZR 227/22.

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