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Begrenzter Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

Abgelehnten Bewerbern muss nach dem AGG auf Nachfrage nur mitgeteilt werden, dass der ausgewählte Bewerber genauer auf das Anforderungsprofil passte oder welche 'weichen' Kriterien ausschlaggebend waren.

EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C 415/10; BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08

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