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Ehrenamtliche Tätigkeit begründet kein Arbeitsverhältnis

Ein mit pauschalem Unkostenersatz tätiger Ehrenamtlicher (monatlich 30 Euro für zehn Stunden Mitarbeit) ist ohne Kündigungsschutz.

BAG, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11

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