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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseWerkstätte für behinderte Menschen ist Tendenzbetrieb Bei einer WfbM ist die wirtschaftliche Tätigkeit nur ein Mittel zur Verfolgung eines karitativen Zwecks, so dass die betriebsverfassungsrechtlichen Vergünstigungen eines Tendenzbetriebes anwendbar sind. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2012 - 7 Ta BV 4/12 |
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