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Beförderung zur Tagespflegestätte nicht befreit

Die für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG erforderliche Beförderung einer kranken Person im Kontext einer medizinischen Behandlung ist nicht gegeben, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden. Die Beförderung gehunfähiger Personen zur Tagespflegestätte schließt daher die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung aus.

BFH, Urteil v. 17.12,2020 - IV R 40/19.

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