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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerbefreiung für eilige Blut- und Organtransporte Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst besteht auch für Fahrzeuge, mit denen Blut- und Organtransporte bei akuten Notfällen durchgeführt werden. Für den "Regeltransport" für den Grundversorgungsbedarf gilt dies nicht. FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2019 - 13 K 2373/17. |
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