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Steuerbefreiung nur bei Beförderung kranker Menschen

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Krankentransport besteht nur für Fahrzeuge, mit denen ausschließlich behandlungsbedürftige kranke Menschen zum Zwecke der Behandlung transportiert werden.

BFH, Urteil v. 10.06.2019 - III R 47/18.

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