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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBehindertenfahrdienst nicht von der KFZ-Steuer befreit Wenn mit einem Fahrzeug nicht nur kranke, sondern auch gehbehinderte Menschen befördert werden, entfällt für das Fahrzeug die KFZ-Steuerbefreiung. Denn die Steuerbefreiung wird nur bei einer ausschließlichen Nutzung für die Beförderung behandlungsbedürftiger Personen gewährt. BFH, Urteil v. 13.09.2017 - III R 10/18. |
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