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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZur Tierrettung eingesetzte Fahrzeuge sind nicht steuerbefreit Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst umfasst nicht die Tierrettung. Finanzgericht München, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 4 V 2707/02 |
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