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Verluste aus Übungsleitertätigkeit abziehbar

Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können auch dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen.

BFH, Urteil v. 20.11.2018 - VIII R 17/16.

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