RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (11 - 20)

Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

Nur soweit Stipendienzahlungen dem Ausgleich von Bildungsaufwendungen dienen sollen, mindern sie den Werbungskostenabzug einer Zweitausbildung. Dagegen mindern die zur Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltenen Stipendienzahlungen den Werbungskostenabzug nicht. Ggf. ist eine Aufteilung anhand der statistischen Lebenshaltungskosten einer geeigneten Vergleichsgruppe vorzunehmen.

FG Köln, Urteil v. 15.11.2018 - 1 K 1246/16 rkr.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 10.10.2024