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(11 - 20)
Steuerfreiheit von inländischen Stipendien
Stipendien gemeinnütziger inländischer Stipendiengeber sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn die Höhe des Stipendiums den zur Bestreitung des Lebensunterhalts und der Kosten der Ausbildung/des Forschungsvorhabens erforderlichen Betrag oder die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen.
OFD Frankfurt a.M., RdVfg. v. 06.09.2018 - S 2121 A - 013 - St 213.
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