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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseÜbungsleiter können gelegentliche Verluste steuerlich geltend machen Nebenberufliche tätige Übungsleiter können die aus dieser Tätigkeit entstandenen, nicht durch Einnahmen gedeckten Aufwendungen geltend machen, solange auf Dauer gesehen ein Einnahmenüberschuss erzielt werden kann. BFH, Urteil v. 20.12.2017 - III R 23/15 |
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