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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAngemessene Stipendien steuerfrei Stipendien aus öffentlichen Kassen oder von gemeinnützigen Institutionen für Aus-/ Fortbildung sind in der Regel nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn sie das vorherige Gehalt nicht übersteigen. BFH, Urteil v. 18.03.2015 - VIII R 43/12 |
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