|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlassePflegebeihilfen für Kindervollzeitbetreuung im eigenen Haushalt steuerfrei Pflegegelder aus öffentlichen Kassen für die Aufnahme von Kindern im eigenen Haushalt sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn mit den Zahlungen keine vollständige Erstattung des Sach- und Zeitaufwands beabsichtigt ist. BFH, Urteil v. 05.11.2014 - VIII R 29/11 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |