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Pflegebeihilfen für Kindervollzeitbetreuung im eigenen Haushalt steuerfrei

Pflegegelder aus öffentlichen Kassen für die Aufnahme von Kindern im eigenen Haushalt sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn mit den Zahlungen keine vollständige Erstattung des Sach- und Zeitaufwands beabsichtigt ist.

BFH, Urteil v. 05.11.2014 - VIII R 29/11

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