|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerfreiheit der Kindervollzeitpflege eingeschränkt Die Pflegegelder sind nur dann nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn kein Träger der freien Jugendhilfe zwischengeschaltet ist oder die Zahlungen beim diesem vertraglich als durchlaufender Posten ausgestaltet sind. BMF-Schreiben vom 21. April 2011 (BStBl. 2011 I S. 487); hierzu BFH, Urteil vom 05. November 2014 - VIII R 29/11 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |