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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVerordnete Heileurythmie als Krankheitskosten zu berücksichtigen Die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heileurythmie ist als außergewöhnliche Belastung einkommensteuermindernd zu berücksichtigen. BFH, Urteil vom 26.02.2014 - VI R 27/13 |
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