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Bundesfreiwilligendienst ist bis 31.12.2013 lohnsteuerfrei

Geld- und Sachleistungen an BFD-leistende Personen sind lohnsteuerfrei; es müssen aber alle üblichen Arbeitgeber-Dokumentationspflichten beachtet werden.

SenFin. Berlin, Kurzinfo LSt Nr. 7/13 vom 02. September 2013; LfSt Bayern, Verfügung vom 24. Oktober 2011 - S 2331.1.1-1/9 St 32

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