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Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag angehoben

Ab 2013 werden der Übungsleiterfreibetrag von 2.100 EUR auf 2.400 EUR und der Ehrenamtsfreibetrag von 500 EUR auf 720 EUR erhöht.

§ 3 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a EStG i.d.F. vom 01. März 2013

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