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Aktuelle Rechtsprechung und ErlassePrivatliquidationen der Chefärzte sind häufig Arbeitslohn Angestellte Chefärzte beziehen mit den Einnahmen aus ihrem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen in der Regel lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. FG Münster, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 K 3800/09 |
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