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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorsitzende/Referenten des AStA sind Arbeitnehmer Der Vorsitzende und die Referenten des allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind einkommensteuerrechtlich Arbeitnehmer. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug. BFH, Urteil vom 22. Juli 2008 - VI R 51/05 |
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