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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEntgelt für Kinderbetreuung in Vollzeitpflege befreit Die an Pflegeeltern für die Vollzeitpflege gezahlten Pflegegelder, Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, solange die Pflegeeltern nicht mehr als sechs Kinder in ihren Haushalt aufnehmen. Dagegen sollen Einnahmen aus der Tagespflege einkommensteuerpflichtig sein. BMF-Schreiben vom 20. November 2007 und vom 17. Dezember 2007 - IV C 3 - S-2342 / 07 / 0001 |
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