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'Übungsleiterverlust' als Werbungskosten absetzbar

Sind die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG geringer als der Freibetrag und übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so ist der übersteigende Teil einkommensteuerlich als Verlust absetzbar.

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Dezember 2007 - 7 K 3121/05 B

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