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Rabattfreibetrag und Mietnachlässe für Hausmeisterwohnungen
Wenn eine Hausmeisterwohnung auch an Dritte vermietet werden kann und der Arbeitgeber zumindest in gleichem Umfang an Dritte vermietet, ist der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) anwendbar. Zusätzlich können Mietnachlässe wegen erheblicher Zugangsbeschränkungen oder sonstiger Nutzungsbeeinträchtigungen steuerlich anzuerkennen sein.
BFH, Urteil vom 16. Februar 2005 - VI R 46/03
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