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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Wohngebäude-Sonderabschreibungen für Seniorenwohnanlagen Bei Wohngebäuden können für Zwecke der Einkommensbesteuerung Sonderabschreibungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht für die Pflegeabteilung einer erwerbswirtschaftlichen Seniorenwohnanlage Bundesfinanzhof, Urteile vom 30. September 2003 - IX R 2/00 u. IX R 7/03 |
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