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Feier des Arbeitgebers für Geburtstag des Geschäftsführers ist nur in Ausnahmefällen betrieblich veranlasst

Nur die Kosten einer ausschließlich im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers für den Geschäftsführer veranstalteten Geburtstagsfeier dürfen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Januar 2003 -VI R 43/99

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