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Suchtkrankheit kann einkommensteuerlich als Behinderung gelten

Eine Drogenabhängigkeit ist einkommensteuerlich als Behinderung anzusehen, wenn dadurch eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. April 2002 - VIII R 62/99

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