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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSuchtkrankheit kann einkommensteuerlich als Behinderung gelten Eine Drogenabhängigkeit ist einkommensteuerlich als Behinderung anzusehen, wenn dadurch eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint. Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. April 2002 - VIII R 62/99 |
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