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(101 - 110)
Verkauf von Ökopunkten ist ideelle Tätigkeit
Der BFH hat klargestellt, dass nicht jede Verkaufstätigkeit einer gemeinnützigen Einrichtung einem Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Wenn einer gemeinnützigen Stiftung für die von ihr satzungsmäßig durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen vom Staat Ökopunkte zugeteilt werden und sie diese verkauft, ist dies untrennbar mit ihrer ideellen Tätigkeit verbunden und daher steuerfrei. Zur Einstufung der Tätigkeit als Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb fehlt es bereits an einer eigenständigen Betriebsstruktur.
BFH, Urteil v. 24.01.2019 - V R 63/16.
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