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Steuerbegünstigung für 'Foodsharing'-Vereine möglich

Die von sog. Foodsharing-Vereinen organisierte kostenlose Weitergabe oder Verteilung überschüssiger (privater wie gewerblicher) Lebensmittel dient der Förderung des Umweltschutzes, so dass diese Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können, wenn die Satzung die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. In der Regel dürfen die Vereine für die gespendeten Lebensmittel keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen, da es sich um nicht mehr verkäufliche Ware handelt.

OFD NRW v. 11.10.2018 - Kurzinformation zur Körperschaftsteuer Nr. 05/2018.

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