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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBesteuerungsvorteil bei Standflächenvermietung Der Gewinn aus der Vermietung von Ausstellungsflächen im Rahmen eines Fachkongresses wird nach § 64 Abs. 5 AO auf Antrag reduziert mit 15 % der Einnahmen besteuert. BFH, Beschl. v. 11.04.2018 - V R 69/17 zu FG Münster, Urteil v. 22.03.2017 - 9 K 518/14 K. |
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